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16.11.2011, 12:40 Uhr | Übersicht | Drucken
Bundesverfassungsgericht: 5% Klausel bei Europawahlen verfassungswidrig

Brüssel, 09.11.11 - Die 5% Klausel bei Europawahlen ist verfassungswidrig. Das stellte das Bundesverfassungsgericht in seinem heutigen Urteil fest. Hierzu nimmt die Europaabgeordnete für das Ruhrgebiet, Dr. Renate Sommer, wie folgt Stellung:



"Das Urteil kann weitreichende Konsequenzen haben. Durch die Abschaffung der 5% Klausel könnte es durchaus zu einer Zersplitterung des Europäischen Parlaments kommen. Um dies zu verhindern, wurde diese Hürde überhaupt erst eingeführt. Nun droht die Gefahr, dass rechts- oder linkspopulistische Parteien verstärkt Einzug ins Europäische Parlament erhalten. Wie wir aus leidvoller Erfahrung wissen, haben diese gar kein Interesse an der inhaltlichen Arbeit, sondern verfolgen lediglich die Störung des parlamentarischen Betriebs. Damit wird die Funktionsfähigkeit des Europäischen Parlaments aufs Spiel gesetzt. Gleichzeitig wird mit dem Urteil auch die Zugangshürde bei Bundestags- und Landtagswahlen in Frage gestellt."
Sommer begrüßt das Sondervotum von zwei der acht Richter. "Hier zeigt sich die gewachsene politische Bedeutung des Europäischen Parlaments. Der Auffassung der beiden Richter, dass der Senat den Gestaltungsspielraum des Wahlgesetzgebers zu eng zieht und damit eine mögliche Funktionsbeeinträchtigung des Europäischen Parlaments billigend in Kauf genommen wird, kann ich mich nur anschließen. Nun muss das Europäische Parlament dringend ein europaweit einheitliches Wahlrecht erarbeiten", so Sommer abschließend.


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