Lebensmittelkennzeichnung
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Links zur Lebensmittelkennzeichnung:
Lobbying Als Mitglied des Europäischen Parlaments muss ich mich mit einer Vielzahl sehr komplexer Themen befassen, denn ich habe das Recht, konkrete Änderungsvorschläge zu Gesetzesentwürfen der Europäischen Kommission zu machen. Allerdings bekomme ich von der Europäischen Kommission nur den Gesetzesentwurf - keinerlei Hintergrund- oder Zusatzinformationen. Auch haben wir im Europäischen Parlament keine weitere Unterstützung durch einen wissenschaftlichen Dienst oder Fachministerien, auf die sich z.B. Abgeordnete in den nationalen Parlamenten der Mitgliedstaaten stützen können. Da auch wir nicht allwissend sind, ist es für unsere Arbeit entscheidend, auswärtiges Expertenwissen heranzuziehen. Zu diesen Experten gehören neben Wissenschaftlern natürlich auch all´ diejenigen, die konkret von einem neuen Gesetz betroffen sein werden, denn diese können am besten die möglichen Auswirkungen geplanter Vorschriften in der Praxis und die technische Machbarkeit einschätzen. Entscheidend ist dabei jedoch, Gespräche mit möglichst vielen Betroffenen zu halten, um sich ein ausgewogenes Bild machen zu können. Aus der Unmenge von Informationen, die so zusammenkommt, muss man sich schließlich sein eigenes "Mosaik" als Grundlage für das eigene Vorgehen zusammenbauen. Wichtig dabei ist, die notwendige Distanz zu wahren und "Krokodilstränen" von berechtigten Anliegen zu unterscheiden. Während meiner Arbeit am Gesetzesentwurf zur Lebensmittelkennzeichnung habe ich mich deshalb längst nicht nur mit Vertretern der "großen Industrie", die übrigens nur ca. 20 % des Lebensmittelsektors in Europa ausmacht, getroffen; die weitaus meisten Gespräche führte ich mit kleinen und mittelständischen Unternehmen, dem Lebensmittelhandwerk, Vertretern der Landwirtschaft, Verbraucherschutz-Organisationen, Tierschützern, Herstellern von Lebensmittelverpackungen, Vertretern des Hotel- und Gaststättengewerbes und des Lebensmittel-Einzelhandels, Vertretern des Gesundheitsbereiches, zuständigen Ministern und Ministerien der EU-Mitgliedstaaten, Vertretern von Drittstaaten außerhalb der EU und Vertretern verschiedener Regionen innerhalb der EU. Eine Auflistung der konsultierten Parteien können Sie hier (Link) einsehen. Neben mir als Parlamentsberichterstatterin haben dann übrigens alle anderen Mitglieder des Europäischen Parlaments ebenfalls das Recht, eigene Änderungsanträge einzureichen, und von diesem Recht wird reichlich Gebrauch gemacht. Und da der Ministerrat, also die nationalen Fachminister der 27 EU-Mitgliedstaaten, Co-Gesetzgeber auf der europäischen Ebene ist, fließen letztendlich auch dessen Änderungsvorschläge in einen Gesetzestext ein, sofern sie eine Abstimmungsmehrheit im Europäischen Parlament erreichen. Ein Abgeordneter allein kann also niemals den Inhalt eines Gesetzes vorschreiben und festlegen - das ist einer der Vorteile einer Demokratie! |


